Mitwählen. Mitbestimmen.

Am 30. August 2009 finden die nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen statt. Für die Dauer von fünf Jahren werden die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage und – in den kreisfreien Städten – auch die Bezirksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Zeitgleich werden in den meisten nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden auch die (Ober-)Bürgermeister und in den Kreisen die Landräte gewählt.

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und keine Wohnung an einem anderen Ort haben.

Alle Unionsbürger, die nach § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind und an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Frist
für die Antragsstellung endet am 14. August 2009.
Informationen zur Wahl finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums.