Auch Solf stimmte für verfassungswidriges Gesetz

Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Regierung Rüttgers und auch der Siegburger CDU-Abgeordnete Michael Solf wollte bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. „Ich begrüße außerordentlich, dass dieser Raubzug durch die kommunalen Kassen durch die höchsten Richter des Landes offengelegt wurde, und ich bin stolz, dass ich seinerzeit gegen das Gesetz gestimmt habe“ erklärt Achim Tüttenberg, stellv. Vorsitzender der SPD Rhein-Sieg, zu dem heutigen Urteil des Verfassungsge¬richtshofes (VGH) in Münster.

91 Städte und Gemeinden hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und be¬kamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden und ist für Tüttenberg „ein erneuter Beleg der Kommunalfeindlichkeit von CDU und FDP.“

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel vorenthalten werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen.“

CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Voll-endung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen von SPD und Grünen durch.

„Die neue rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaus-halt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU nachdem sie wie¬der in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtrags¬haushalt zu Fall gebracht“, erinnert Tüttenberg.

Für ihn zeigt diese Strategie auch die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, wenn sie über die Verschuldung des Landes schwadro¬nierten: „CDU und FDP legen zuerst die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, beschreibt Tüttenberg die Politik von CDU und FDP in dieser Frage. „Damit sollte aber am kommenden Sonntag bei einem klaren Mehrheitsvotum der Bürger endgültig Schluss sein!“