
„Der Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen bedeutet, dass rund 28 Millionen Euro in den Rhein-Sieg-Kreis fließen, die die Kommunen nun investieren können. Davon entfallen ca. 16,1 Millionen Euro auf die einzelnen Städte und Gemeinden sowie fast 12 Millionen Euro auf den Kreis“, erklären die SPD-Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg und Dirk Schlömer.
„Der Einsatz für faire, bewährte und rechtssichere Verteilungskriterien macht sich bezahlt. Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem für unsere Kommunen besonders günstigen Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes und berücksichtigt den ländlichen Raum angemessen. Ein vom Städtetag NRW gefordertes Modell hätte für die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises nur ca. 12,5 Millionen Euro gebracht und bedeutet, dass mehrere Städte und Gemeinden im Kreis gar kein Geld bekommen hätten. Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion haben sich aber einmal mehr als verlässlicher Partner aller Kommunen bewiesen und für eine gerechte und nachvollziehbare Verteilung der Mittel gesorgt.
Nun erhalten alle Kommunen Investitionsmittel, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde.“
Landesweit ging es um die Verteilung von rund 1,126 Milliarden Euro, die der Bund den nordrhein-westfälischen Kommunen für Investitionen zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht insgesamt einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt damit deutlich höher, als es nach dem üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel der Fall gewesen wäre.
„Dies ist ein Erfolg für die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die sich beim Bund in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt hatte, dass Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Anteil an den vom Bund zugesagten Leistungen erhält“, betonen die Abgeordneten.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können. Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert. Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann.