Sorge um Verzögerungen beim 2. Bauabschnitt
„Der neue Verkehrsminister drückt sich vor klaren Aussagen. Der Terminplan droht ins Rutschen zu geraten.“ So bewertet der SPD-Kreistagsabgeordnete Achim Tüttenberg die Antwort von Hendrik Wüst (CDU) auf eine Anfrage des stellv. Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Martin Börschel, den dieser auf Bitte Tüttenbergs eingereicht hatte.
Börschel fragte, ob die neue Landesregierung bei der Zusage der vorherigen bleibe, dass bereits vor der notwendigen Verkehrszählung beim 1. Bauabschnitt die Vorbereitungen für den Beginn des 2. Abschnitts getroffen werden, so dass unmittelbar nach erfolgter Auswertung die Ausschreibung für das neue Teilstück veröffentlicht werden kann. Der Minister antwortete: „Die Bauvorbereitungen werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung so durchgeführt, dass möglichst keine unnötigen zeitlichen Verzögerungen entstehen.“
„Das ist zu wenig und zu langsam“, findet Tüttenberg. Er fordert, dass schon jetzt die bautechnische Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung fertiggestellt und in die Schublade gelegt werden.
Mehr Tempo sei auch bei der Verkehrsuntersuchung selbst angesagt, so Tüttenberg. Die vorherige Landesregierung hatte durch einen Gutachter bereits die erforderliche Bestandserfassung als Vergleichsgrundlage vornehmen lassen. Laut Gutachter kann die neue Untersuchung ab sechs Monaten nach der Verkehrsfreigabe durchgeführt werden. Diese war am 21. August, so dass ab 21. Februar 2018 neu begutachtet werden kann.
Laut Pressemeldung der Stadtverwaltung (Nr. 390) soll dies aber erst im Frühjahr geschehen. Warum warten? Der Minister weiß von der sechsmonatigen Karenzzeit für die Eingewöhnung der Verkehrsströme offenbar nichts. In seiner Antwort an Börschel erklärt er, die Verkehrsuntersuchung erfolge „unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts“. Tüttenberg: „Damit kann er ja wohl kaum das Frühjahr im kommenden Jahr gemeint haben. Eine klare Auskunft geht anders!“
Für diese Untersuchung und die Schlussfolgerung daraus hatte das Verwaltungsgericht in der seinerzeitigen Verhandlung 2010 übrigens keine formalen oder inhaltlichen Auflagen gemacht. Deshalb, so Achim Tüttenberg, ist für die Entlastung der Sieglarer Bürger jede Woche wichtig, so dass der Gutachter in der letzten Februar-Woche loslegen muss. Im April könnte dann die Ausschreibung veröffentlicht werden. Damit wäre ein Baubeginn nach den Sommerferien möglich.
Wieso die Stadtverwaltung mit einem Baubeginn erst im Jahre 2019 rechnet (siehe erneut Pressemeldung 390), ist für Tüttenberg völlig unverständlich, es sei denn, sie hat interne Informationen aus der neuen Landesregierung. Offiziell eiert der Minister noch herum: „Hierzu ist derzeit keine belastbare Aussage möglich“. Ehrgeiz und Druck bei der EL 332 dürfen nicht erlahmen.