Unser Antrag vom:16.08.2018
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Troisdorf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion beantragen wir durch Beschluss des Rates den Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Troisdorf.
Eine solche Satzung kann sich an einer Vielzahl vergleichbarer Satzungen, die in anderen Städten erlassen wurden, orientieren.
Begründung:
Auch in Troisdorf ist mittlerweile nicht mehr auszuschließen, dass Wohnraum in größerem Umfang dergestalt zweckentfremdet wird, dass er durch die Verfügungsberechtigte/den Verfügungsberechtigten und die Mieterin/den Mieter oder einen/eine zur Nutzung sonstig Berechtigten/Berechtigte anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
- überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird;
- baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist;
- nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird;
Insbesondere der letzte Punkt gibt auch in Trostdorf zur Sorge Anlass, weil derzeit allein durch das Airbnb-Vermietungsmodell konkret 88 Wohnungen angeboten werden, von denen angenommen werden muss, dass dort nicht mehr nur „private“ Gastgeber auftreten, sondern sich inzwischen umfangreiche kommerzielle Strukturen entwickelt haben. Diese entziehen dem Wohnungsmarkt Raum.