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Bürger von Straßenausbaukosten befreien

Die SPD-Fraktion fordert eine „Resolution des Rates der Stadt Troisdorf an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)“. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von den Beiträgen für Umbau und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen befreit werden.

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die Stadt die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße. Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen.

„Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Harald Schliekert. „Die Straßenausbaubeiträge sind in die Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Renterinnen und Rentner kaum oder gar nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.“

Deshalb fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag eine „Resolution des Rates der Stadt Troisdorf an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)“. Beschlossen werden soll, dass die Landesregierung vom Troisdorfer Rat aufgefordert wird, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für Umbau und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren sind.

„Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürgerinnen und Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers. Für viele Menschen in unserer Stadt ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten“, so Frank Goossens, Ortvereinsvorsitzender. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen kann die dargestellte Problematik der finanziellen Belastung von Grundstückseigentümern nicht beseitigen.

Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden von der Landesregierung mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 und 127 Millionen Euro angegeben.

Der vollständige Antrag (Antrag_Resolution Änderung KAG) sowie weitere aktuelle Anträge finden sich in der Rubrik „Aktuelle Anträge“.