„Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger. Zudem würde die Abschaffung der Stichwahl bei einer immer weiter zersplitternden Parteienlandschaft Zufallsergebnissen Tür und Tor öffnen. Nach Auffassung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wieder zu einer höheren Legitimation des Gewählten/der Gewählten geführt“, weiß SPD-Fraktionsvorsitzender Harald Schliekert.
Die niedrigere Wahlbeteiligung in der Stichwahl wird durch die in der Stichwahl beschränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So ist die auf die in der Stichwahl obsiegende Kandidatin oder Kandidaten entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl des besten Bewerbers im ersten Wahlgang. Auch die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern zeigen, dass sich die Stichwahl bewährt hat.
„Die Anhänger kleinerer Parteien, Verbünde oder Bürgerinitiativen können durch die Stichwahl ihre Stimmen aus dem ersten Wahlgang im Stichwahlgang erneut auf einen von ihnen favorisierten Kandidaten übertragen. So würde nicht nur die demokratische Legitimation durch die dann bestehende absolute Mehrheit erhöht, sondern auch der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Stichwahl sichert den Stimmwert der Bürgerinnen und Bürger“, sagt der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Frank Goossens. Dabei dürfe Geld kein Argument gegen die Stichwahl sein, denn die finanziellen Mittel für die Stichwahl seien eine gute Investition in die Demokratie.
Darüber hinaus lehnt die SPD-Fraktion auch die geplante Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke ab. Hierbei sollen bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU-Ausländer bei der Berechnung der Einwohnerzahl nicht mitgezählt werden. Eine solche Änderung führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an nicht-Deutschen und nicht EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben, unnötig vergrößert werden.
„Vergrößert werden somit gerade die Wahlbezirke, in denen die Menschen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind und den Eindruck haben, in einem ‚abgehängten‘ Stadtteil zu leben. Durch die geplante Änderung werden diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremdet, indem ihnen die Möglichkeit, mit ihrer Ratskandidatin oder ihrem Ratskandidaten Kontakt aufzunehmen durch den deutlich höheren Betreuungsaufwand der Kandidatinnen und Kandidaten erschwert wird“, kritisiert Harald Schliekert. „Gerade die Kommunalpolitik lebt jedoch davon, dass jeder Einwohner ’seine‘ Kandidatin oder ’seinen‘ Kandidaten mit seinen konkreten Problemen ansprechen kann, denn auf keiner anderen Ebene ist die unmittelbare Betroffenheit der Einwohner so groß, wie auf der kommunalen Ebene.“
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