Seit vielen Jahren fordert die SPD-Fraktion, endlich mehr bezahlbaren Wohnraum in Troisdorf zu schaffen – jetzt setzt die rot-grüne Kooperation mit Unterstützung von Die Linke, FDP und Die Fraktion dies um. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde beschlossen, dass ein Grundstück (Taubengasse 102-104) mit insgesamt 1.356 Quadratmetern an einen Bieter verkauft wird, der hierauf 11 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau baut.
Die neuen Wohnungen sollen bis zum 20. Dezember 2022 fertig sein. Zugleich gibt es eine 30-jährige Belegungsbindung in Form eines Besetzungsrechts zu Gunsten der Stadt Troisdorf.
Die Fläche hat die Stadt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verbilligt erworben. Die Verbilligung je Wohneinheit beträgt insgesamt 250.000 Euro, die von der Stadt Troisdorf an den Erwerber in voller Höhe weiterzugeben ist. Dies ist im Verkaufspreis von 262.000 Euro berücksichtigt.
In der Ausschreibung wurden folgende zu erfüllende städtebauliche Anforderungen gestellt:
„Es besteht nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Baurecht. Das Bauvorhaben muss sich demnach in die vorhandene Bebauung einfügen. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung beträgt 2 Vollgeschosse plus Dachgeschoss, bei einer Dachform Satteldach oder Walmdach. Die Firsthöhe beträgt max. 70,50 m NHN, die Traufhöhe max. 66,00 m NHN. Die Bauweise ist offen, es wird keine Hausform vorgegeben. Für die überbaubare Fläche gilt: Die vordere Baugrenze hat 3 m Abstand zur Grundstückgrenze, die hintere Baugrenze 17 m. Das entspricht einer Bautiefe von max. 14 m, Vorbauten wie Loggien und Balkone dürfen die hintere Baugrenze bis zu 2 m überschreiten. Überbaute Flächen und das Verhältnis zu Freiflächen müssen sich nach der näheren Umgebung richten, es gilt daher eine Grundflächenzahl von ca. 0,3.
Tiefgarage und Spielplatz
10 Stellplätze sind mindestens gefordert, die möglichst in einer Tiefgarage platziert werden sollen. Sofern ebenerdige Stellplätze angelegt werden, ist dies primär vor dem Baukörper möglich, wobei der Baukörper in entsprechendem Maße nach hinten zurücktreten muss. Im rückwärtigen Teil des Grundstücks können maximal 3 Stellplätze mit links gelegener Zufahrt zum Grundstück Taubengasse 100 untergebracht werden. Im hinteren Grundstücksbereich ist ein Spielplatz zu realisieren, dessen Ausgestaltung sich an die Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder im Bereich der Stadt Troisdorf halten muss.
Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume. Hierzu ist das städtische Amt für Umwelt und Klimaschutz zu beteiligen. (…) Wichtig sind auch Angaben über den energetischen Ausbaustandard.“ (Quelle: Vorlage zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.12.2020)
Hintergrund: Kauf von Grundstücken der BImA
Seit Herbst 2018 besteht die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Änderung der Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken, diese tatsächlich vergünstigt zu erwerben, wenn sie aus Bundessicht entbehrlich sind und für den Wohnungsbau mobilisiert werden können.
Die Kernpunkte der Neuregelung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die vergünstigte Vergabe von BImA-Immobilien unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes ist möglich, wenn diese der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Darunter fällt beispielsweise der soziale Wohnungsbau.
- Kommunen und kommunale Gesellschaften erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die zur Verfügung stehenden Grundstücke.
- Die vergünstige Weitergabe von Liegenschaften an Genossenschaften oder andere Private ist möglich, wenn diese ebenfalls die Sicherung öffentlicher Aufgaben übernehmen.
- Das Gesamtvolumen der Nachlässe, die die BImA gewähren kann, beträgt 100 Millionen Euro. Die Vergabe von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau ist von diesem Rahmen ausgenommen, ist also ohne haushälterische Beschränkung möglich.
Weitere Informationen: SPD-Antrag zum Erwerb von BImA-Grundstücken für sozialen Wohnungsbau