EScooter Verleih Angebot Troisdorf Regeln Chaos vermeiden Sondernutzungssatzung SPD

Klare Regeln für E-Scooter in Troisdorf

Gleich mehrere Unternehmen planen, in Zukunft E-Scooter in Troisdorf anzubieten. Dabei zeigt sich in zahlreichen Städten, zu welchen chaotischen Zuständen das willkürliche Abstellen der motorisierten Roller führen kann.

„Wenn E-Scooter gedankenlos mitten auf einem Geh- oder Fahrradweg abgelegt werden, beeinträchtigt dies in erheblichem Maße Fußgänger/innen, Radfahrer/innen, aber insbesondere auch Rollstuhlfahrer/innen und Eltern mit Kinderwagen. Besonders ärgerlich ist es auch, wenn die Elektroroller in Grünanlagen und Parks hinterlassen werden“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Harald Schliekert. Deshalb hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, dass durch die Stadtverwaltung eine rechtskonforme Formulierung der Sondernutzungssatzung der Stadt Troisdorf vorgelegt wird, mit der das Abstellen von E-Scootern und Leihfahrrädern geregelt wird.

„Wir müssen gar nicht allzu weit schauen, um die Auswirkungen eines unkontrollierten E-Scooter-Angebots vor Augen geführt zu bekommen: Wer sich die Situation in Bonn anguckt, sieht das Gefahrenpotential durch die wild herumliegenden E-Scooter – und zugleich ein wirklich verschandeltes Stadtbild. Denn schön wird es wohl keine Bürgerin und kein Bürger finden, wenn überall auf den Wegen dutzende Elektroroller kreuz und quer herumliegen“, sagt Daniel Engel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Für alle Beteiligten – sowohl Anbieter als auch Nutzer/innen und Bürger/innen – hat eine Satzungsvorgabe Vorteile: So haben die Anbieter mit klar definierten Abstellbereichen weitaus weniger Aufwand. Und die Troisdorferinnen und Troisdorfer wissen stets, wo sie Leihgeräte finden, und können zugleich ungehindert die Geh- und Radwege nutzen.

Antrag der SPD-Fraktion: Regelung zu E-Scooter im Rahmen der Sondernutzungssatzung