Die SPD-Fraktion steht den Elektrorollern zunächst positiv gegenüber, da wir diese als Ergänzung zum Fahrrad und zum ÖPNV-Angebot verstehen.
Doch schon vor dem Angebotsstart hat die SPD-Fraktion befürchtet, dass das wilde Abstellen unangenehme Ausmaße annimmt. Deshalb wurde ein Antrag gestellt, das Abstellen von vorneherein zu regulieren: Regelung zu E-Scooter im Rahmen der Sondernutzungssatzung
Dieser Antrag wurde nicht angenommen. Die Verwaltung begründete: Man wolle das Angebot nicht von vorneherein für die Anbieter unattraktiv machen.
Um das „wilde Abstellen“ der E-Scooter auf Dauer zu verhindern – falls die Nutzer*innen nicht von sich aus die Fahrgeräte sachgemäß abstellen -, müsste die Sondernutzungssatzung entsprechend geändert werden. Dies war unser ursprünglicher Antrag. Zugleich müsste strikt kontrolliert werden, um eine unsachgemäße Nutzung einzudämmen.
Festzuhalten bleibt, dass Kommunalpolitik und Stadt das Aufstellen der E-Scooter generell nicht verhindern können. Und auch das Abstellen auf Bürgersteigen ist – ähnlich wie bei Fahrrädern – erlaubt.
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