Im Interesse der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderungen soll sich ein lnklusionsbeirat für die Ziele und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzen (lnklusion) und Impulse setzen, um den Entscheidungsprozess zu einem inklusiven Gemeinwesen zu fördern, anzuregen und zu begleiten.
So können spezielle Bedürfnisse durch den Inklusionsbeirat in die politischen Gremien und in den Ämtern vermittelt und beraten werden, um die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nachhaltig zu vertreten.
„Dies ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Partizipation und der Inklusion der Menschen mit Behinderung in unser Gemeinwesen“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Harald Schliekert.