Deshalb soll es auch einen finanziellen Anreiz geben, sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Troisdorf zu engagieren: Die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger wird angepasst und zusätzlich eine Motivationspauschale für alle aktiven ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Troisdorf eingeführt.
Dabei wird zukünftig folgende Aufwandsentschädigung gezahlt:
- Leiter*in der Feuerwehr: 1.200 Euro (bisher: 325,50 Euro)
- stellvertretende*r Leiter*in der Feuerwehr: 600 Euro (bisher: 150 Euro)
- Löschgruppenführer*in: 300 Euro (bisher: 50 Euro)
- stellvertretende Löschgruppenführer*in: 150 Euro (bisher: 0 Euro)
- Gerätewart*in: 30 Euro je LF, HLF etc. (bisher: 25 Euro), 15 Euro je MTF, PKW etc. (bisher: 12,50 Euro)
- Standortpauschale: 0,50 Euro/m² Fläche Gerätehaus (bisher: 0,38 Euro/m²)
- Stadtjugendfeuerwehrwart: 150 Euro (bisher: 0 Euro)
- stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwarte: 75 Euro (bisher: 0 Euro)
- Jugendwart*in in den Löschgruppen: 100 Euro (bisher: 0 Euro)
- stellvertretende*r Jugendwart*in in den Löschgruppen: 50 Euro (bisher: 0 Euro)
- Pressesprecher*in: 100 Euro (bisher: 0 Euro)
- stellvertretende*r Pressesprecher*in: 50 Euro (bisher: 0 Euro)
Zusätzliche Motivationspauschale
Darüber hinaus sollen mit Hilfe einer Motivationspauschale nach Kölner Modell Mitglieder gehalten und gewonnen werden. Denn ohne all die ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer wäre ein Brandschutz überhaupt nicht möglich – die Ehrenamtler*innen sind schlichtweg unverzichtbar. Den Löschgruppen soll daher eine Motivationsförderung und den aktiven Angehörigen für den besonderen Aufwand ein Nachteilsausgleich geboten werden.
So ist folgende Motivationspauschale vorgesehen:
- pro Mitglied und Jahr an die Löschgruppenkassen: 200 Euro
- Nachteilsausgleich (aus o.g. Pauschale) bei mehr als 20 Stunden Übungsbeteiligung jährlich: 40 Euro
- Nachteilsausgleich bei mehr als 40 Stunden Übungsbeteiligung jährlich zusätzlich zu a): 40 Euro
- Nachteilsausgleich bei mehr als 25 Prozent Teilnahme an den Einsätzen der jeweiligen Einheit und Erfüllung der Voraussetzungen von Buchstabe a): 20 Euro
Als weitere Maßnahmen sollen den ehrenamtlichen Mitgliedern der Feuerwehr Troisdorf bei einer Übungsbeteiligung von mehr als 50 Prozent folgende Kosten erstattet werden:
- Stadtbücherei Troisdorf (Jahresgebühr)
- Verwaltung (Ausstellgebühr Personalausweis)
- Gebühr für das an-, um- und abmelden von Kraftfahrzeugen
- Fitnessstudio (Teilnahme am städtischen Firmenfitnessprogramm, vergünstigte Mitgliedschaften in verschiedenen Fitnesscentern)
Zusätzlich können den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr die Kosten ihres Führerscheins der Klasse B erstattet werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.