20220618_Hp_Sportvereine_Zuschuss_Betriebskosten_SPD_Fraktion_Troisdorf Foerderung Vereinswelt Vereine

Entlastung bei Betriebskosten für Troisdorfs Vereine

Die SPD‐Fraktion fordert, dass Troisdorfer Vereine nicht alleine gelassen werden dürfen mit steigenden Energiekosten. Daher wurden Änderungen in den Richtlinien für Zuschüsse an Sport- und Freizeitvereine sowie bei den Nutzungsverträgen für städtische Sportanlagen beantragt.

Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist eine teils massive Erhöhung der Energiepreise zu beobachten, die zahlreiche Energieversorger an die Endverbraucher:innen weitergeben. Selbst bei den Stadtwerken Troisdorf ist zeitnah mit einer Anhebung der Energiepreise zu rechnen.

Die SPD-Fraktion Troisdorf sieht auch auf kommunaler Ebene eine dringende Notwendigkeit, darüber hinaus die Troisdorfer Sport- und Freizeitvereine finanziell zu unterstützen.

Daniel Engel
Daniel Engel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

„Vereine haben eine wichtige soziale, gesundheitliche und gesellschaftliche Funktion. Deshalb sollen sie auch in Zukunft gut arbeiten können und dürfen nicht von steigenden Energiekosten erdrückt werden. Aus diesem Grund möchten wir die Vereine zusätzlich finanziell unterstützen“, sagt Daniel Engel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Sport- und Freizeitausschuss.

Anpassung bei vereinseigenen Anlagen

Hierzu ist zum einen eine Anpassung in den Richtlinien für Zuschüsse an Sport- und Freizeitvereine notwendig, damit Vereine bei der Kostendeckung für vereinseigene Sportanlagen stärker unterstützt werden. Dementsprechend soll der maximale jährliche Betriebskostenzuschuss auf 2.000 Euro erhöht werden.

Änderung der Nutzungsverträge für städtische Sportanlagen

Zum anderen müssen auch Sportvereine in den Blick genommen werden, die einen Nutzungsvertrag für eine städtische Sportanlage mit der Stadt Troisdorf abgeschlossen haben.

Sie erhalten zur Deckung der Betriebskosten gemäß § 9 des Nutzungsvertrages einen pauschalen Zuschuss. Dieser basiert jedoch auf den Abrechnungen des Jahres 2017 und ist so lange festgeschrieben, bis die tatsächlichen Abrechnungen um 20 Prozent nach oben oder unten abweichen.

Bei einer größeren Abweichung wird der pauschalierte Zuschuss im Folgejahr wiederum auf die 70 Prozent des Vorjahres erhöht. Es entsteht folglich eine Lücke für das Jahr, in dem die Kostensteigerung die 20-Prozent-Grenze übersteigt sowie der Erhöhung der Kostenpauschale.

Deshalb soll aufgrund der zu erwartenden Problematik durch die voraussichtlich massiv steigenden Energiekosten dazu übergegangen werden, dass die Vereine nach Vorlage der Abrechnungen rückwirkend eine Einmalzahlung erhalten können, die sicherstellt, dass auch in dem Jahr, in dem die Kostensteigerung wirksam wird, die tatsächlichen Kosten zu wenigstens 70 Prozent von der Stadt kompensiert werden.

Energiekosten‐Entlastungspaket für Sport‐ und Freizeitvereine

⇒ Nutzung vereinseigener Anlagen: Erhöhung Betriebskostenzuschuss auf 2.000 Euro jährlich

⇒ Nutzung städtischer Anlagen: Rückwirkende Zahlung des Betriebskostenzuschusses für das Jahr, in dem Energiepreise erhöht wurden

 

→ SPD-Antrag zum Energiekosten-Entlastungspaket

→ Alle Anträge der SPD-Fraktion im Überblick