20220623_Hp_Faktencheck_Grundsteuer_Jahresabschluss_SPD_Fraktion_Troisdorf_Buergermeistersteuer

Faktencheck: Jahresabschluss 2021 und Grundsteuer B

Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem positiven Jahresergebnis 2021 sowie der Grundsteuer B (ab 2023) wurden an die SPD-Fraktion herangetragen. Und da Bürgermeister und CDU jetzt nichts mehr davon wissen wollen, dass mit der von ihnen geplanten Steuererhöhung bereits in 2022 die Troisdorfer Bürger:innen unnötig zur Kasse gebeten worden wären, haben wir einen kleinen Faktencheck gemacht.

Wie war die Ausgangslage 2021?

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021/2022 hatten Bürgermeister und Kämmerer für 2021, 2022 und die folgenden Jahre massive Fehlbeträge im Haushalt vorausgesagt.

Ausgleichen kann eine Kommune diese Fehlbeträge durch:

  • Entnahme aus der „Ausgleichsrücklage“
  • Wenn die „Ausgleichsrücklage“ leer ist: Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“
  • Dauerhaft: Erhöhung der Einnahmen (Steuern) / Senkung der Ausgaben

Was kann passieren, wenn die Fehlbeträge durch die Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ ausgeglichen werden?

§76 Gemeindeordnung NRW: Wenn eine Kommune in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der „Allgemeinen Rücklage“ jeweils um mehr als 5% verringert, muss ein „Haushaltssicherungskonzept“ aufgestellt werden.

Was wollten SPD und die Kooperationspartner?

Steuererhöhungen für 2021 und 2022 sollten aufgrund der für die Menschen schwierigen Lage durch die Pandemie verhindert werden.

„Wir gehen davon aus, dass wir finanziell eine kerngesunde Stadt sind, die eine kurzfristige Belastung überstehen muss. […] Es darf allerdings nicht sein, dass wir diese Belastung auf diejenigen abwälzen, die von dieser Coronakrise möglicherweise am stärksten betroffen sind, also die [Menschen, die] jeden Cent zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Das wollen wir verhindern. […] Wir erwarten, dass die Verwaltung [zukünftig] darstellt, wie sich die finanzielle Situation der Stadt Troisdorf entwickelt.“ Harald Schliekert, SPD-Fraktionsvorsitzender, 27.04.2021

Was wollten Bürgermeister und CDU?

Steuererhöhungen für 2022 bereits Anfang 2021 festlegen: Die Grundsteuer B sollte von aktuell 590 auf 740 Punkte angehoben werden.

„Ich als Bürgermeister und auch Herr Wende als Kämmerer sind angehalten, Ihnen einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Aus Sicht der Verwaltung funktioniert das nur, wenn wir an der Stelle eine Erhöhung der Grundsteuer vorsehen.“ (Bürgermeister Alexander Biber, CDU, 27.04.2021)

„Dann frage ich mich, wie man in 2022 den Ausgleich schaffen will. Jetzt zu sagen, wir erhöhen die Grundsteuer B nicht, ist ein falsches Zeichen.“ (Katharina Gebauer, CDU-Fraktionsvorsitzende, 27.04.2021)

„[…] Wenn wir jetzt die Grundsteuer B für 2022 auf 590 Punkte reduzieren, können wir in 2023 den großen Knall feiern […]. Dann zu sagen: ‚Das kriegen wir schon irgendwie hin‘, finde ich einfach unseriös.“ (Christian Siegberg, stv. CDU-Fraktionsvorsitzender, 27.04.2021)

Was sagte der Kämmerer?

Der Kämmerer hat die Höhe der Grundsteuer B ab 2023 vorgegeben: „Wenn wir die Erhöhung in 2022 nicht vornehmen, wird auch das Defizit in 2022 deutlich größer. […] Wenn Sie das um ein Jahr verschieben würden […], würde ab dem Jahr 2023 eine Erhöhung um 95 Punkte zusätzlich ausmachen, und dann wären wir bei einem Hebesatz von 835 Punkten.“ (Horst Wende, Beigeordneter und Stadtkämmerer, 27.04.2021)

Es sei zudem unumgänglich, in der Sitzung am 27.04.2021 eine Hebesatzsatzung mit geänderter Grundsteuer B zu beschließen: „Die Handlungsfähigkeit […] erlangen wir fachlich und sachlich nur dann, wenn Sie heute eine Hebesatzsatzung beschließen. Die können Sie auch jederzeit ändern. […] Aber wenn Sie heute etwas beschließen, habe ich eine Rechtsgrundlage, um beim Kreis vorstellig zu werden und sagen zu können: Leute, der Rat hat beschlossen, die Grundsteuer B ab dem 01.01.2023 von 590 auf 835 Punkte zu erhöhen. Sollten wir bis dahin zu anderen Erkenntnissen kommen, sollte plötzlich ein Geldsegen auf uns herunterprasseln, behalten wir uns vor, diese jederzeit zu ändern.“ (Horst Wende, Beigeordneter und Stadtkämmerer, 27.04.2021)

Was ist das Ergebnis?

Die von Bürgermeister und CDU bereits ab 2022 geplante Steuererhöhung wurde von der Mehrheit abgelehnt.

Die Verwaltung wollte deshalb einen förmlichen, aber nicht final bindenden Beschluss über die Grundsteuer ab 2023.

SPD und Kooperationspartner haben deutlich gemacht: Die Grundsteuer ab 2023 wird erst Ende 2022 mit einer neuen Hebesatzsatzung festgelegt.

Was wäre passiert, wenn SPD und Kooperationspartner dem Verwaltungsvorschlag nicht zugestimmt hätten?

  • Steuererhöhung bereits 2022
  • oder: Ohne die von der Verwaltung vorgegebene Hebesatzung wäre der Haushalt laut Kämmerer nicht genehmigt worden. Notwendige Ausgaben, beispielsweise Zuschüsse an Vereine oder Stellenbesetzungen, wären nicht möglich gewesen.

Wie ist der aktuelle Stand und wie geht es weiter?

Der Jahresabschluss 2021 zeigt: Bürgermeister und CDU hätten die Troisdorfer Bürger:innen mit ihren Steuererhöhungsplänen ab 2022 nur vollkommen unnötig abkassiert.

Antrag der Kooperation aus SPD, Grünen, FDP, Die Linke, Die Fraktion am 24.01.2022: Die Verwaltung informiert regelmäßig über die haushalterische Lage, der Rat beobachtet verantwortungsvoll die Einnahmen-Ausgaben-Situation.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2022 sowie im Rat am 29.11.2022 wird die ab 01.01.2023 gültige Hebesatzsatzung beschlossen.

Fazit: Die Entscheidung der Fortschrittskooperation war richtig und hat die Troisdorfer Bürger:innen vor unnötigen Steuererhöhungen bewahrt.