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Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums

Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW verfolgt das Ziel, allen Menschen die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben einzuräumen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und der öffentlich zugänglichen Gebäude. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, zur Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kontakt mit der Agentur „Barrierefrei NRW“ aufzunehmen.

„Barrierefrei NRW“ bietet Kommunen eine kostenlose, umfassende und systematische Untersuchung der Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden an. Die Erhebung findet in Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen in NRW statt, so dass geschulte und qualifizierte Student:innen die Zugänglichkeit und Ausstattung der Gebäude nach einheitlichen Standards erfassen und dabei die Anforderungen unterschiedlicher Zielgruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigen.

Es werden verschiedene Bauteilbereiche begutachtet: Zugangs- und Eingangsbereiche, Veranstaltungsräume, Verkehrsflächen im Gebäude und Sanitäranlagen.

Die Agentur veröffentlicht die Daten der Bestandsaufnahme  im Informationsportal „NRW informierBar“ – ohne sie zu bewerten. Nutzer:innen können sich vorab über die Barrierefreiheit eines öffentlichen zugänglichen Gebäudes informieren.

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