In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde mehrheitlich beschlossen, die Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Steuerbefreiung für Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) gilt. Der Rat der Stadt muss dem Beschluss in seiner Sitzung am 2. Mai noch zustimmen.
Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gibt es speziell ausgebildete Mobilitätshunde, die zum Beispiel Türen öffnen, Gegenstände aufheben oder den Rollstuhl ziehen können. Assistenzhunde sind also nicht nur treue Begleiter, sondern vor allem unverzichtbare Helfer im Alltag. Sie verbessern die Lebensqualität ihrer Besitzer:innen und ermöglichen ihnen mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.
Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, sehbehinderter, gehörloser oder schwerhöriger Menschen dienen, sowie Rettungshunde und Pflegehunde aus dem Tierheim Troisdorf waren bereits bisher von der Hundesteuer befreit.
Info: Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung von Assistenzhunden ist die neue Assistenzhundeverordnung, die am 1. März 2023 in Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darin die Regelungen für Assistenzhunde konkretisiert und Hundearten, besondere Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Bedarfsprüfung sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern benannt.