202304_HP_Assistenzhund_Hundesteuer_Steuerbefreiung_Hilfe_Unterstuetzung_Behinderung Troisdorf SPD Fraktion

Steuerbefreiung für Assistenzhunde

Assistenzhunde sind wichtige Begleiter für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Sie helfen ihren Besitzer:innen im Alltag in vielen Bereichen, indem sie bestimmte Aufgaben übernehmen und dadurch mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Mit Mehrheit der Troisdorfer Kooperation wurden Assistenzhunde jetzt von der Hundesteuer befreit.

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde mehrheitlich beschlossen, die Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Steuerbefreiung für Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) gilt. Der Rat der Stadt muss dem Beschluss in seiner Sitzung am 2. Mai noch zustimmen.

Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gibt es speziell ausgebildete Mobilitätshunde, die zum Beispiel Türen öffnen, Gegenstände aufheben oder den Rollstuhl ziehen können. Assistenzhunde sind also nicht nur treue Begleiter, sondern vor allem unverzichtbare Helfer im Alltag. Sie verbessern die Lebensqualität ihrer Besitzer:innen und ermöglichen ihnen mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.

Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, sehbehinderter, gehörloser oder schwerhöriger Menschen dienen, sowie Rettungshunde und Pflegehunde aus dem Tierheim Troisdorf waren bereits bisher von der Hundesteuer befreit.

Info: Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung von Assistenzhunden ist die neue Assistenzhundeverordnung, die am 1. März 2023 in Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat darin die Regelungen für Assistenzhunde konkretisiert und Hundearten, besondere Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Bedarfsprüfung sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern benannt.