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Nächster Schritt zum neuen Oberlarer Feuerwehrhaus

Das Feuerwehrgerätehaus in Oberlar hat im Brandschutzbedarfsplan 2019 die Note 6 erhalten. Deshalb soll an anderer Stelle ein Neubau entstehen. Dafür ist die ehemalige Gasstation an der Industriestraße, Ecke Landgrafenstraße vorgesehen. In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan O112 einstimmig beschlossen.

Am bestehenden Feuerwehrhaus in der Landgrafenstraße wurden gravierende bauliche und sicherheitstechnische Mängel festgestellt. Seit langem ist klar, dass am jetzigen Standort kein Platz für eine zukunftsfähige Lösung ist. Doch warum wurde in Oberlar bisher kein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut?

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Auf dem markierten Grundstück soll das neue Oberlarer Feuerwehrgerätehaus entstehen.

Jahrelang behaupteten CDU-Bürgermeister und Verwaltungsspitze, es gäbe in Oberlar kein geeignetes Grundstück für einen notwendigen Neubau. Nach der letzten Kommunalwahl hat sich deshalb der Ortsausschuss Oberlar des Themas mit Nachdruck angenommen. Obwohl der Bürgermeister weiterhin behauptete, es gäbe keine Lösung, fand die SPD-Fraktion nach intensiven Gesprächen mit verschiedenen Troisdorfer Akteuren das dringend benötigte Grundstück: eben an der Ecke Landgrafenstraße/Industriestraße.

Bürgermeister versagte bei Grundstückssuche – SPD-Fraktion sorgte für Lösung

Bisher befand sich hier ein Materiallager der Stadtwerke Troisdorf – peinlich für den Bürgermeister, dass er diese Lösung nicht gefunden hat, obwohl er Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ist. Das rund 2.120 Quadratmeter große Grundstück gehört der städtischen Tochter, die bereit ist, es an die Stadt zu verkaufen. Die Kaufverträge sind inzwischen geschlossen.

In der Folge wurde der Bebauungsplan O112, Blatt 2, geändert, um Platz für das neue Feuerwehrhaus zu schaffen. Mit der nun beschlossenen Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen Feuerwehrgerätehaus für Oberlar getan.

»INFO: Inhalt der Bebauungsplanänderung ist lediglich die Änderung der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks von „Fläche für Ver- und Entsorgung“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Die Fläche ist bereits vollständig versiegelt, so dass mit dem Neubau keine zusätzliche Versiegelung erfolgt.