Wir spannen einen Schutzschirm für die Troisdorfer Sportvereine: Für die SPD-Fraktion war immer klar: Wir stehen an der Seite der Troisdorfer Vereinswelt“, so Harald Schliekert, SPD-Fraktionsvorsitzender. Deshalb hat die SPD-Fraktion eine zusätzliche Förderung für die Vereine auf den Weg gebracht: Künftig erhalten alle Vereine einen Zuschuss von 70 Prozent zu den Betriebskosten, unabhängig davon, ob sie eine eigene oder eine städtische Anlage nutzen. Außerdem hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass für Vereine, die eine eigene Sportanlage betreiben, die Obergrenze für den Zuschuss vorübergehend von 1.000 auf 4.000 Euro angehoben wird. Aber das Entscheidende: Anders als bisher werden für den Zuschuss des laufenden Jahres nicht die abgerechneten Kosten des Vorjahres zugrunde gelegt, sondern die neue Abschlagsforderung des Energieversorgers aus der Jahresverbrauchsabrechnung. Die Vereine gehen also nicht in Vorleistung, sondern werden in dem Jahr entlastet, in dem die Kosten anfallen.
Trotzdem haben die Vereine zusätzliche Belastungen durch höhere Energiepreise, gleichzeitig springen Sponsoren teilweise ab oder reduzieren ihr Engagement. Deshalb hat die SPD eine zweite Säule der Vereinsförderung auf den Weg gebracht: Jeder Verein erhält einen einmaligen Sonderzuschuss von 2 Euro pro Vereinsmitglied. Damit soll die finanzielle Belastung der Vereine in Grenzen gehalten werden und die Vereine sollen nicht gezwungen werden, die Mehrkosten an die Vereinsmitglieder weiterzugeben.
Für die schwimmsporttreibenden Vereine ergibt sich durch die Nutzung des AGGUA eine erhöhte Belastung. Diese soll durch eine Erhöhung der Zuschüsse um jährlich 5.000 Euro abgefedert werden.
Ein Beispiel der direkten Unterstützung: Förderung für Platzbewässerung
Der TSC Troisdorf hat im Rahmen des Landesprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ Fördermittel für den Bau eines Brunnens zur Bewässerung der Tennisplätze erhalten. Die vorhandene Steuerung der Beregnungsanlage ist 45 Jahre alt und kann den für die Wasserförderung notwendigen Druck nicht mehr erzeugen. Dies wurde vom Verein bei der Antragstellung nicht berücksichtigt. Um die Beregnung der Tennisplätze ab dem Frühjahr 2023 zu gewährleisten, wäre hier eine Investitionskostenförderung nach § 9 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Sport- und Freizeitvereine (30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten) möglich. Daher wird der Ansatz im Jahr 2023 um 6.900 Euro erhöht.
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