Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW verfolgt das Ziel, allen Menschen die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben einzuräumen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und der öffentlich zugänglichen Gebäude. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, zur Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kontakt mit der Agentur „Barrierefrei NRW“ aufzunehmen.
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